Ihr Wegweiser durch den Behörden-Dschungel für Terrassendächer und Wintergärten in Berlin und Brandenburg.
"Brauche ich für mein Terrassendach in Berlin eine Baugenehmigung?" oder "Ist ein Wintergarten in Brandenburg genehmigungsfrei?" – Das sind die Fragen, die uns täglich erreichen. Die Antwort ist entscheidend, denn das Baurecht unterscheidet sich zwischen der Hauptstadt und dem Umland massiv.
In Brandenburg ist eine Terrassenüberdachung in der Regel verfahrensfrei (ohne Baugenehmigung möglich), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Hinweis: Auch bei Verfahrensfreiheit müssen Abstandsflächen (3 Meter zur Grenze) und statische Anforderungen eingehalten werden.
In Brandenburg ist die Bauordnung vergleichsweise liberal. Laut der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sind Terrassenüberdachungen oft verfahrensfrei, wenn:
Achtung: "Verfahrensfrei" heißt nicht "rechtsfrei". Abstandsflächen und Bebauungspläne gelten trotzdem!
In Berlin sind die Regeln strenger. Auch hier gibt es Verfahrensfreiheit, aber die Grenzen sind enger gesteckt.
Egal ob Berlin oder Brandenburg: Sobald Sie näher als 3 Meter an die Grundstücksgrenze bauen, wird es kompliziert.
Das klingt alles kompliziert? Keine Sorge. Bei Ambitop lassen wir Sie mit dem Papierkram nicht allein.
Wichtig:
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